Bei der Ein- und Ausreise fallen in der Dominikanischen Republik Gebühren für die Touristenkarte, Flughafensteuer und bei Überziehung der Visumsdauer Gebühren an.
Touristenkarte für die Einreise
Bei der Einreise muss jeder Tourist eine Touristenkarte vorweisen bzw. am Flughafen für 10 $ kaufen. Bei Pauschalreiseangeboten wird die Touristenkarte oft mit den Reiseunterlagen versendet.
Für Reisende, die nur den Flug gebucht haben, ist der Kauf am Flughafen ganz unproblematisch möglich.
Die Touristenkarte ist für 30 Tage gültig.
Flughafensteuer bei Ausreise
Bei der Ausreise werden Kosten in Höhe von 20 $ fällig, die aber in so gut wie in allen Flugtickets bereits inkludiert sind.
Ausreise nach mehr als 30 Tagen
Wer die 30 Tage-Grenze überschreitet, muss bei der Ausreise eine Gebühr am Flughafen zahlen. Bevor man in die Passkontrolle geht, fragt ein Beamter, wie lange man sich im Land aufgehalten hat und schickt einen dann an den entsprechenden Schalter. Dort wird die Gebühr berechnet, man zahlt und fertig.
Als ich das erste Mal die 30 Tage überschritten hatte, fragte ich die Sachbearbeiterin am Flughafen, ob ich bei Verlängerung meiner Touristenkarte auf der Ausländerbehörde günstiger als mit den 50 € Strafgebühren weggekommen wäre. Sie hat verneint. Es hätte aber sehr wahrscheinlich mehr Zeit gekostet.
Gebührenhöhe bei längeren Aufenthalten ohne Visum
Die Gebühr richtet sich nach Überschreitungsdauer. Derzeit (Stand Januar 2017) gelten folgende Gebühren:
Achtung: auf den meisten Portalen im Internet sind veraltete Angaben aufgeführt. Die folgenden Angaben sind aktuell.
1 Tag – 3 Monate RD $2,500 = ca. 50 € (vorher RD $800)
3 – 9 Monate RD $4,000 = ca. 80 € (vorher RD $1,000)
9 – 12 Monate RD $5,000 = ca. 100 € (vorher RD $2,500)
12 – 18 Monate RD $6,500 = ca. 130 € (vorher RD $4,000)
Generell gilt natürlich, dass man gut beraten ist, alles im Voraus oder vor Ort zu klären. Wer alle Unterlagen komplett und aktuell hat, unterliegt im Pechfall nicht der Willkür der lokalen Ordnungshüter.
Die Angaben sind auf dem Stand von Januar 2017 und ohne Gewähr. Am besten immer kurz vor der Reise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes die aktuellen Entwicklungen verfolgen.
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